BGH stärkt Rechte von Verbrauchern bei Ratenkrediten

Wer bei der Aufnahme eines Darlehens zugleich eine Restschuldversicherung abschließen muss, hat in Zukunft größere Chancen, aus beiden Verträgen wieder auszusteigen. Der BGH hat in seiner Entscheidung (Az.: XI ZR 45/09) festgestellt, dass bei einer Wirksamkeit des Darlehensvertrages in Verbindung mit einer Restschuldversicherung ein verbundenes Geschäft vorliegt.

Gerade bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen erhalten Banken von den Versicherungen immer höhere Provisionen. Als führend beim Abschluss von Restschuldversicherungen haben sich vor allem die Citibank (jetzt Targobank), Santander Bank und Team-Bank (besser bekannt unter easyCredit der VR-Banken) heraus gestellt.

Die Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN kritisiert insofern die einhergehende Intransparenz bei den Kosten der Restschuldversicherung bezogen auf das Darlehen. Geringe Darlehenszinsen werden durch überteuerte Restschuldversicherungen zunichte gemacht.

Die Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN steht Ihnen bei der Überprüfung von Ansprüchen gegenüber Ihrer Bank zur Verfügung.