Finanzvermittler AWD zum Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht München hat den Finanzdienstleister AWD zum Schadensersatz an einen Anleger bei einem geschlossenen Immobilienfonds verurteilt. Der Dienstleister hatte bei der Beteiligung des Anlegers in den neunziger Jahren Rückvergütungen (sog. „Kickbacks“) verschwiegen.
Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig; das Oberlandesgericht Stuttgart hat jedoch jüngst ein vergleichbares Urteil gefällt, womit die Rechtsauffassung bestätigt wird. Interessant an den Urteilen ist, dass die von der Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN vertretene Auffassung, wonach Vermittler von Kapitalanlagen und Vermögensberater immer ihre Provisionen offen legen müssen, um etwaige Eigeninteressen bei dem jeweiligen Angebot einer Kapitalanlage darzustellen, bestätigt wird.

Die Kanzlei GEORGI Rechtsanwälte und Notar, Ansprechpartner RA Christian Siegert, steht Ihnen gerne bei der Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zur Seite.