GEWOBAG lässt Eigentümer und Mieter im Wohnpark Jungfernheide im Unklaren

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG EB, eine 100%-Tochtergesellschaft der GEWOBAG AG, lässt sämtliche Bewohner über die von ihr errichteten Gebäude im Wohnpark Jungerfernheide im Unklaren über die Sanierungen und die Standsicherheit der Gebäude.

Sämtliche Gebäude in der Wohnanlage Jungfernheide sind 1958/59 aus Ziegelsplitt-Schüttbeton errichtet worden. Bei dieser Betonart handelt es sich um ein minderwertiges Baumaterial.

Die GEWOBAG hat umfangreiche negative Erfahrungen mit Gebäuden gesammelt, die aus dem minderwertigem Schüttbeton erstellt worden sind. Bereits im Jahre 1986 mussten Gebäude im Heilmannring vollständig entmietet und umfangreich saniert werden. Grund hierfür war die fehlende Tragfähigkeit und die dadurch bedingte Einsturzgefahr.

 

Es entspricht derweil der herrschenden Meinung in Baukreisen, dass Gebäude, deren Beton mit Zusätzen wie Ziegelsplitt versehen sind, im Vergleich zu Gebäuden aus massiven/reinen Beton eine kürzere Nutzungsdauer besitzen. Auch ist die Einsturzgefahr bei diesen Gebäuden um ein Vielfaches höher, wenn es unter dem Fundament im Boden zu Verschiebungen kommt, da die Steifigkeit und Tragfähigkeit von Gebäuden aus Schüttbeton als gering zu bewerten ist.
Es ist hier darauf hinzuweisen, dass es beim Wohnpark zu einer Besonderheit hinsichtlich des Baugrundes kommt, da der Wohnpark in einer Spree-Aue errichtet ist.

Aufgrund der mangelhaften Errichtung hat die GEWOBAG in den Jahren 1989 – 1991 in sämtlichen Gebäuden im Wohnpark Jungfernheide Kernbohrungen vornehmen lassen, um die Festigkeit der Gebäude zu überprüfen. Bei den Prüfungen wurden in sämtlichen Gebäuden umfangreiche Mängel festgestellt, weshalb ein renommierter Gutachter vorsah, dass eine Vielzahl von tragenden Pfeilern und Wänden mit Zementinjektionen versehen werden sollten.
Aus Kostengründen hat die GEWOBAG jedoch dann von einem vollkommen unbekannten Ingenieurbüro eine diametrale Sanierung vornehmen und nur punktuell Zementinjektionen einpressen lassen.

 

Die Kanzlei GEORGI RECHTSANWÄLTE NOTAR hat weiter herausgefunden, dass die Sanierungen nicht ausreichend waren, weshalb sich die GEWOBAG in einer gerichtlichen Auseinandersetzung gezwungen sah, die Immobilie eines Mandanten der Kanzlei GEORGI RECHTSANWÄLTE NOTAR rückabzuwickeln.

 

Aufgrund der angestoßenen Fragen der Kanzlei GEORGI RECHTSANWÄLTE NOTAR hat die GEWOBAG, entgegen der immer wieder vorgenommenen Behauptungen, wonach sämtliche notwendigen Sanierungen vorgenommen worden seien, nun sogar begonnen, umfangreiche neue Sanierungen vorzunehmen.

Entgegen der immer wieder in den Verkaufsprospekten der GEWOBAG vorgenommenen Beteuerungen, wonach unvorhergesehene Maßnahmen in den nächsten Jahren nicht auf die Käufer zukommen könnten – wörtlich ausgeführt:

“Unser Ziel ist es, Ihnen eine fachgerecht instand gesetzte und modernisierte Immobilie zu übergeben, pflegeleicht und ohne böse Überraschungen – alle mit dem Wohnungskauf verbundenen Kosten sind transparent und zuverlässig kalkuliert.”

 

scheint sich der Erwerb der Immobilien im Wohnpark Jungfernheide zu einem weiterhin und dauerhaftem Risiko für die Eigentümer zu werden.

Darüber hinaus ist für die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) überhaupt nicht absehbar, welche Kosten in den nächsten Jahren auf sie zukommen wird.

Die Kanzlei GEORGI RECHTSANWÄLTE NOTAR rät dringend sämtlichen Eigentümern zur Überprüfung der notariellen Kaufverträge. Aufgrund der fehlenden Informationen und sogar möglicher vorsätzlicher Täuschungen ist eine Rückabwicklung oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich.

Auch den Mietern des Wohnparks Jungfernheide ist zu raten, eine Überprüfung der Mietverträge und der bestehenden rechtlichen Situation vorzunehmen.

 

Die Kanzlei GEORGI RECHTSANWÄLTE NOTAR steht Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.