Hilfe bei Verlusten aus Zinswetten (CMS)

In den letzten zwei Jahren war vermehrt zu beobachten, dass Banken u.a. mittelständischen Unternehmen und Kommunen sogenannte Tauschgeschäfte über die künftige Entwicklung am Zinsmarkt (CMS Spread Ladder Swap-Vertrag) abgeschlossen haben.
Die Funktionsweise und die dabei behaupteten Sicherheiten waren durch die Banken zu meist verharmlost, bzw. nicht richtig dargestellt worden.
In einem für Aufsehen sorgendem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun die Deutsche Bank zum Schadensersatz aufgrund Verstoßes gegen eine anlegergerechte Beratung verurteilt.

Diesbezüglich führte der BGH aus:

„Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor Abgabe der Empfehlung die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen, es sei denn, diese ist ihr aus einer langjährigen Geschäftsbeziehung oder dem bisherigen Anlageverhalten ihres Kunden bereits bekannt…

…Die Aufklärung, die in ihrer Intensität von den Umständen des Einzelfalls abhängt, muss bei einem so hochkomplexen Produkt gewährleisten, dass der Kunde im Hinblick auf das Risiko des Geschäfts im Wesentlichen den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die ihn beratende Bank, weil ihm nur so eine eigenverantwortliche Entscheidung möglich ist, ob er die ihm angebotene Zinswette annehmen will.“

Dieser allgemein für Kapitalanlagen gültige Grundsatz sah der BGH von der Deutschen Bank gegenüber dem Kläger als verletzt an. Für die Kunden von CMS-Produkten, die Verluste aufgrund fehlender Risikokenntnisse erlitten haben, besteht nun die Möglichkeit, die jeweilige Bank in Regress zu nehmen.

Die Kanzlei GEORGI Rechtsanwälte und Notar steht Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.