Hoffnung für Fundus-Anleger

Mit scharfer und unmissverständlicher Kritik hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Urteile des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben, mit denen das Kölner Gericht Klagen von Anlegern gegen den geschlossenen Immobilien-Fonds der Fundus Gruppe „Fonds 27“ abgewiesen hatte.
Der BGH stellte diesbezüglich fest, dass die in der Verfassung unter Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz abgesicherten Rechte des rechtlichen Gehörs von den Kölner Richtern verletzt wurden. Auch die fehlerhaft festgestellte Verjährung von Ansprüchen waren nicht eingetreten.

Die Kanzlei GEORGI Rechtsanwälte und Notar steht Ihnen gerne zur Verfügung, Ihre Rechte gegenüber der Fundus-Gruppe geltend zu machen.