HypoVereinsbank darf Darlehensforderungen für Schrottimmobilie nicht zurückfordern

Im Rahmen eines Rechtsstreits über eine „Schrottimmobilie“ ist die HypoVereinsbank verurteilt worden, auf sämtliche Forderungen aus einem Darlehensvertrag zu verzichten. Der BGH sah es als erwiesen an, dass die Bank sich offenkundig gegenüber dem überhöhten Kaufpreis verschlossen und die Übervorteilung des Darlehensnehmer in Kauf genommen hatte.

Das Urteil stärkt die Rechte von Darlehensnehmern gegenüber allen Banken, die bei Wuchergeschäften keinerlei Hinweise abgeben.

Sollten auch Sie eine vollkommen überhöhte „Schrottimmobilie“ erworben haben, so rät die Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN dringend zur Überprüfung des Kaufpreises. Die Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN steht Ihnen gerne beratend zur Verfügung.