Kündigungsschutz bei krankheitsbedingter Kündigung gestärkt

Das Arbeitsgericht Berlin stärkt den Kündigungsschutz.

Das Arbeitsgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 29.01.2009 den Kündigungsschutz bei einer dauernden Leistungsunfähigkeit ihn erfreulicherweise bestätigt.

Kommt danach ein Arbeitgeber seiner Verpflichtung, ein sog. “betriebliches Eingliederungsmanagement” nach § 84 II SGB 9 durchzuführen, nicht rechtzeitig nach, ist eine krankheitsbedingte Kündigung unverhältnismäßig, wenn sie bei rechtzeitiger Durchführung des Eingliederungsmanagements hätte vermieden werden können.

Diese Entscheidung stärkt nachdrücklich die Rechte der Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen an ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr die notwendige Arbeitsleistung erbringen können und die sich deshalb Umschulungsmaßnahmen zur Erlangung eines anderen geeigneten Arbeitsplatzes in ihrem Unternehmen unterziehen.

Bei arbeitsrechtlichen Problemen steht Ihnen Rechtsanwalt Christian Siegert in der Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN für Ihre Interessensvertretung zur Verfügung.