Schadensersatz für falsche Wertpapierberatung

Nach dem nun im Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes können Anleger zukünftig Schadensersatzansprüche gegenüber ihrer Bank leichter geltend machen, wenn eine Falschberatung vorgelegen hat. Auch ist diesbezüglich die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen von zur Zeit drei Jahren auf nun zehn Jahre verlängert worden.

Die Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN hat bereits mehrfach bemängelt, dass durch die bisherige kurze Verjährungsfrist viele Anleger besonders betroffen worden sind. Durch die neuen Fristen verjähren Ansprüche entweder drei Jahre nach Kenntniserlangung der Falschberatung oder spätestens nach zehn Jahren nach Kaufabschluss.

Durch die neue Gesetzgebung wird unter anderem auch die Dokumentationspflicht der Banken erhöht, indem diese nun verpflichtet werden zu beweisen, dass der Anleger ordnungsgemäß beraten worden ist. Diese Regelung stellt gegenüber der bisherigen Beweislast eine Umkehr zu Gunsten der Anleger dar.

Die Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN steht Ihnen hinsichtlich der Beratung von Kapitalanlagen gerne beratend zur Seite.