Die Fluggesellschaften, insbesondere die “Billigfluggesellschaften”, erwecken oft – und wohl auch gerne – den Eindruck, ihre Passagiere seien bei Verspätungen und bei dem Ausfall von Flügen rechtlos, “quasi” Freiwild!
Jedenfalls sind sie regelmäßig nur bereit, bei Klageandrohung oder der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu zahlen.
Die Ansprüche gegen Fluggesellschaften sind eindeutig in einer EU-Verordnung und im Deutschen Reiserecht geregelt.
Danach haften die Gesellschaften bei Verspätungen (mehr als 3 Stunden) und bei Ausfall eines Fluges entfernungsabhängig u.a. mit Beträgen zwischen 250,00 € und 600,00 € auf Kompensation.
Lediglich bei sogenannter “höherer Gewalt” (z.B. politischen Unruhen, extremen Witterungsbedingungen) scheiden solche Ausgleichsansprüche aus. Dies ist jedoch sehr selten der Fall!
Herr Rechtsanwalt Christian Siegert aus der Kanzlei GEORGI Rechtsanwälte & Notar ist im gesamten Reiserecht versiert und hat Passagieren schon oft vor den zuständigen Gerichten zu ihrem guten Recht verholfen.