Vermittler von Kapitalanlagen der Fortissimo AG zu Schadensersatz verurteilt

Die Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN hat erfolgreich Schadensersatzforderungen gegen einen Vermittler der Fortissimo AG erstritten.

Das Landgericht Neuruppin sah es für erwiesen an, dass der Vermittler, trotz besseren Wissens, die Anleger nicht auf die Kapitalherabsetzungen der Fortissimo AG hingewiesen hatte. Der Vermittler wurde vom Landgericht vollumfänglich zum Schadensersatz für die Vermittlung verurteilt. Für Anleger der Fortissimo AG besteht weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatzforderungen gegenüber ihren Vermittlern geltend zu machen.

Auch bei anderen Kapitalanlagen ist immer wieder zu beobachten, dass Vermittler die von ihnen angebotenen Anlagen, entgegen besserem Wissen, als „risikolose“ sichere Anlagen zur Altersabsicherung anpreisen. Das Anpreisen eines Totalverlustes der Anlage wird meist vollständig unterschlagen.

Die Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN überprüft gerne Ihre Kapitalanlage auf Rückabwicklung und Schadensersatz gegenüber den emittierenden Gesellschaften und Vermittlern.