Vollständige Entschädigung für Lehman-Kunden

Die Kanzlei GEORGI Rechtsanwälte und Notar hat in den vergangenen Wochen mehrere gerichtliche-, als auch außergerichtliche Vergleiche mit namhaften Banken abgeschlossen, die Zertifikate von Lehman Bros. vermittelt haben. Dabei war ausschließlich festzustellen, dass sich die Banken erst mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes gezwungen sahen, in Vergleichsverhandlungen einzutreten. Aufforderungsschreiben von Kunden gegenüber den Banken ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes wurden dahingehend immer zurückgewiesen.

Die Kanzlei GEORGI Rechtsanwälte und Notar rät hier sämtlichen geschädigten Anlegern dringend zur Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht um Forderungen gegenüber der vermittelnden Bank geltend zu machen.

Die Kanzlei GEORGI Rechtsanwälte und Notar steht Ihnen bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gerne zur Verfügung.