Die Kanzlei Georgi Rechtsanwälte │ Notare weist darauf hin, dass viele alte Verbraucherkreditverträge, deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufbar sind.
Der Widerrufsjoker kann danach nicht mehr gezogen werden.
Wie sich nach Meinung der Verbraucherzentralen herausgestellt habe, sind wohl über 50 % der zwischen 2002 und 2010 erteilten Widerrufsbelehrungen der Sparkassen, Genossenschaftsbanken und übriger Banken, wie z. B. der DSL-Bank, der ING-DiBa und der DKB unwirksam.
Das führt dazu, dass die in den Widerrufsbelehrungen bezeichnete 2-Wochenfrist für die Erklärung des Widerrufs bis heute nicht begonnen hat und so der Widerruf der Darlehensverträge auch bis zum heutigen Tage noch möglich ist.
Etliche Formulierungen in Widerrufsbelehrungen wurden durch die Gerichte bereits als unwirksam beurteilt, mit der Folge, dass der Darlehensvertrag mit dem finanzierenden Kreditinstitut rückabgewickelt werden muss. Der Darlehensnehmer hat die Darlehenssumme zzgl. Wertersatz zurückzuzahlen, Zug-um-Zug gegen Rückerstattung der auf das Darlehen geleisteten Zahlungen nebst Nutzungsersatz. Dies kann zu erheblichen Rückforderungsansprüchen gegen das Kreditinstitut führen und ermöglicht dem Darlehensnehmer, zu den jetzt attraktiven Zinsen einen neuen Finanzierungsvertrag abzuschließen.
Die Kanzlei Georgi Rechtsanwälte │ Notare weist darauf hin, dass der Widerruf auch dann erklärt werden kann, wenn die gerichtliche Durchsetzung noch unsicher ist.
Oftmals kann auch eine außergerichtliche Regelung zur Herabsetzung der Darlehenszinsen mit dem finanzierenden Institut getroffen werden und für den Fall. Sollte das Kreditinstitut den Widerruf zurückweisen besteht die Möglichkeit noch einmal zu überlegen, ob eine Klage gegen das Kreditinstitut erhoben werden soll. Sollten Sie einen Klageweg nicht beschreiten wollen, bleibt eventuell alles so wie es ist.
Wir raten Ihnen insofern dringend von der Kanzlei die Überprüfung Ihres/Ihrer Darlehensverträge durchführen zu lassen und die nun ablaufende Frist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Die Kanzlei Georgi Rechtsanwälte │ Notare steht Ihnen hierfür gerne mit Rat und Tat zur Seite.