Mangelhafte Sanierungen im GEWOBAG Wohnpark Charlottenburg Nord?

Die Kanzlei GEORGI Rechtsanwälte & Notar ist aufgrund der mittlerweile langjährigen Tätigkeiten aus diversen Gerichtsverfahren bekannt geworden, dass Gebäude aus dem Bestand GEWOBAG im Wohnpark Charlottenburg – Nord nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zum Teil mit sogenanntem „Ziegelsplitt-Beton“ errichtet worden sind. Die von der GEWOBAG erbauten Gebäude wurden sodann aufgrund von Verfügungen des Senators für Bauen und Wohnen in den 80iger Jahren saniert. Hintergrund hierfür war, dass die verbauten Materialien als „bedenklich“ eingeschätzt wurden und Sanierungen aus statischen Gründen notwendig machten.

Es hat sich im Laufe der Tätigkeiten der Kanzlei GEORGI Rechtsanwälte & Notar herausgestellt, dass diverse Sanierungen nicht entsprechend der damals eingeholten Sachverständigengutachten zur erforderlichen Sanierung – somit möglicherweise nicht vollständig – durchgeführt worden sind.

Im Falle unvollständiger Sanierung könnten daher auf Eigentümer von Gebäuden die mit Ziegelsplitt-Beton erbaut worden sind zukünftig nicht unerhebliche Kosten zukommen, wenn möglicherweise weitere Sanierungsmaßnahmen auf Kosten der Gemeinschaft durchgeführt werden müssen.

Aufgrund dieser Problematik hat die Kanzlei bereits mehrere Eigentümer erfolgreich beraten und Schadensersatzansprüche bzw. Rückabwicklung von Kaufverträgen, gegenüber der GEWOBAG EB GmbH durchgesetzt.

Sollten auch in Ihrem Gebäude Mängel/Schäden aufgetreten sein, empfehlen wir eine Überprüfung, ob diese Mängel/Schäden vom Verkäufer bei Abschluss des Kaufvertrages hätten aufgedeckt und/oder behoben werden müssen.

Gerne stehen wir Ihnen für Erstgespräch in Ihrer Sache zur Verfügung. Wir bitten insofern höflich um Terminvereinbarung.

Sollten Sie nicht Eigentümer der von Ihnen bewohnten Wohnung in einem Gebäuden sein das mit Ziegelsplitt-Beton erbaut worden ist, so könnten Sie als Mieter aber vielleicht ebenfalls Ansprüche gegenüber der GEWOBAG, bzw. Ihrem Vermieter geltend machen, soweit Mängel/Schäden in dem Objekt vorhanden sind, die sich auch auf Ihr Mietverhältnis auswirken. Gerne stehen wir auch diesbezüglich für ein Erstgespräch zur Verfügung.