Die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG hat ihre Ankündigungen wahr gemacht und verklagt mit der Kanzlei Aderhold sämtliche Gesellschafter der Schudomastr. 26 Grundstücksgesellschaft b.R. auf anteilige Zahlung eines Nachschusses.
Der Gründungsgesellschafter Peter J. Klein ist bereits seit Jahren negativ bekannt dafür, dass bei diversen von ihm initiierte Immobilienfonds zum Nachteil der Gesellschafter gehandelt worden ist.
Dabei hat Klein nicht nur als Gründungsgesellschafter fungiert, sondern sich von sämtlichen Gesellschaftern notarielle Vollmachten erteilen lassen, wonach er berechtigt gewesen ist, Geschäfte mit sich selber abzuschließen (sog. Selbstkontrahieren gem. § 181 BGB).
Vor allem über die eigene Ärzte-Treuhand hat Klein seit vielen Jahren arglose Anleger gefunden, die seine Fonds gezeichnet haben. Nun werden auch die Gesellschafter der Schudomastr. 26 von der darlehensgebenden Bank in Anspruch genommen.
Die Kanzlei GEORGI RECHTSANWÄLTE │NOTAR hat bereits festgestellt, dass die Klage in diversen Punkten unbegründet ist. Wir raten Ihnen bei Zugang eines Klageschriftsatzes umgehend eine Verteidigungsanzeige vorzunehmen und eine Beratung durchzuführen.
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