Beitreibung Ihrer offenen Forderungen – Inkasso

Haben Sie oder Ihre Firma offene Forderungen gegenüber Schuldnern, die Sie gerne bei­trei­ben möchten?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Die Kanzlei GEORGI RECHTSANWÄLTE NOTAR erledigt Ihr Forderungsmanagement und sämtliche dazu notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wir setzen Ihre Forderungen konsequent und ohne Zeitverlust durch:

– vom außergerichtlichen Mahnschreiben

– über die gerichtliche Durchsetzung, u.a. mittels kostengünstigem   Mahnverfahren

– bis hin zur effektiven Zwangsvollstreckung

– und einer nachvollziehbaren Forderungsaufstellung/Abrechnung des Forderungskontos.

Durch das gerichtlichen Mahnverfahren kann Ihre Forderung zügig und ohne großen Ko­sten­auf­wand tituliert werden. Zudem werden in diesem Verfahren auch gleich die Kosten der an­walt­li­chen Vertretung sowie die nicht zu vernachlässigenden Verzugszinsen (5 % bei Verbrauchern, 8 % bei Unternehmern jeweils über dem Basiszinssatz der EZB) mit in dem Mahn- bzw. nachfolgenden Vollstreckungsbescheid tituliert.

Nach erfolgreicher Titulierung übernimmt die Kanzlei  GEORGI RECHTSANWÄLTE NOTAR mit ihrem geschulten Personal und aufgrund der jahrelangen Erfahrungen sodann kompetent, schnell und stets kostenorientiert die Beitreibung Ihrer Forderungen mittels vielseitiger Zwangs­voll­streckungs­maß­nah­men, wie beispielsweise Kontenpfändung, Kassen- und Taschenpfändung sowie Voll­streckung in das bewegliche Vermögen inkl. etwaigem Antrag auf Abnahme der ei­des­statt­li­chen Versicherung. Bei besonders hoher Gefahr der Vereitelung der Zwangsvollstreckung durch den Schuldner besteht die Möglichkeit der Arrestierung um einem Forderungsausfall durch Vermögensverschiebung entgegen zu treten.

Selbstverständlich betreibt die Kanzlei auch die Zwangsvollstreckung aus Ihren be­reits vorhandenen Titeln.

Die Erfolgschancen sind um so größer, je weniger Zeit seit der Fälligkeit Ihrer Forderung ver­gan­gen ist – weshalb schnelle Bearbeitung Ihrer Forderungen selbstverständlich für uns ist.

Beachten Sie bitte auch, dass viele Forderungen einer Regelverjährung von 3 Jah­ren unterliegen. Mit Hilfe der Titulierung Ihrer Forderung verlängert sich die Ver­jäh­rung auf 30 Jahre. Dies ist umso wichtiger, da Ihre Forderungen auch bei derzeitiger mög­li­cher Zahlungsunfähigkeit des Schuldners über einen weitaus längeren Zeitraum im­mer wieder beigetrieben werden können, bis Sie vollends getilgt sind.

Vertrauen Sie uns Ihre offenen Forderungen an. Wir werden stets alle Möglichkeiten aus­schöp­fen, um diese erfolgreich beizutreiben.

Die Kanzlei  GEORGI RECHTSANWÄLTE NOTAR steht Ihnen umgehend zur Verfügung.