Beratungsleistungen Erneuerbare Energien / (Bio)Energiedorf-Coaching

Beratungsleistungen Erneuerbare Energien / (Bio)Energiedorf-Coaching

Im Zuge der deutschlandweit seit längerem geführten Diskussion über ein Umdenken in der Energieerzeugungsfrage und die zukünftig verstärkte Nutzung der Erneuerbaren Energien  kam RA Ulfert Schönfeld lange vor dem tragischen Atomunglück in Japan über seine Tätigkeit als Kommunalpolitiker und angeregt von regionalen Mitstreitern auf den Gedanken, ungenutzte (Ab-)Wärme aus bestehenden und zukünftig geplanten Biogasanlagen in Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns einer energetisch effizienteren Nutzung zuzuführen.

Vor dem Hintergrund der bestehenden Förderkulisse, so insbesondere des Energie-Einspeisegesetzes (EEG) in seiner früheren und zuletzt im Spätsommer 2011 veränderten Form begleitet RA Schönfeld seitdem Gemeinden im ländlichen Raum in allen Rechtsfragen auf dem Weg hin zu weitgehend energieautarken Bioenergiegemeinden.

Dabei prüft und klärt RA Schönfeld regelmäßig rechtliche Fragestellungen

1.)    zur vorgeschalteten, grundsätzlichen Machbarkeitsprüfung, sodann solche

2.)    für und im Rahmen der Erst-Konzeptionierung von

a.)    Energieerzeugungsanlagen und

b.)    Nahwärmenetzen (kommunal wie privatwirtschaftlich)

3.)    der städtebaurechtlichen Planung und Projektvorbereitung sowie schließlich

4.)    der Umsetzung energetischer Visionen in tatsächliche, kommunale Realität.

RA Schönfeld berät und begleitet hierbei Städte, Ämter und Gemeinden sowie deren Bürgermeister und Gemeindevertretungen in allen Fragen, die im Prozess der Errichtung von kommunalen Energieproduktionsanlagen und Nahwärmenetzen sowie anschließend bei der konkreten Vertragsgestaltung zwischen Wärme- und Energielieferanten und deren Abnehmern (Kommunen, Energieunternehmen, Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen) auftreten.

RA Schönfeld legt wo immer möglich besonderes Augenmerk auf die Schaffung von Teilhabemodellen zugunsten der von ihm beratenen Mandanten, so insbesondere den Kommunen und deren Bürgern, an dem jeweils lokal neu entstehenden Wertschöpfungskreislauf durch die dezentralen Nutzung regional verfügbarer, erneuerbarer Energien zwecks Produktion und Abnahme (Wärme und Elektrizität) in der Region.

Dabei sieht RA Schönfeld es als wesentlich an, zunächst Energie einzusparen und effizienter zu nutzen um erst dann bedarfgerecht regionalspezifische Energiepotentiale zu entwickeln und für die Energieproduktion nutzen.

Hierzu soll nur der unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten bestmögliche Mix aus dem gesamten regionalen Angebot von

–          Sonnenenergie (Photovoltaik, Solarthermie),

–          Biomassenutzung (Holzhackschnitzel, Biogas, Strohsubstrat),

–          Windkraft,

–          Erdwärme (Geothermie) und

–          Wasserkraft

in einem ergebnisoffenen Prozess gefunden und entwickelt werden.

Dabei bleibt als Ergebnis einer initialen örtlichen Machbarkeitsstudie ebenfalls immer auch denkbar, dass der Gedanke einer energieautarken Bioenergiegemeinde insgesamt oder in Teilen verworfen werden muss, wenn dieser nicht nachhaltig oder nicht in wirtschaftlich tragfähiger Weise umgesetzt werden kann.

RA Schönfeld verfolgt in seiner rechtlichen Beratungstätigkeit stets das Ziel, unter

–           Vermeidung unnötigen Ressourcenverbrauchs und

–           Wahrung ökologischer Belange

–           eine energetisch nachhaltige,

–           umweltgerechte,

–           wirtschaftlich tragfähige und

–           vertraglich faire  Win-Win-Situation für alle an der Umsetzung beteiligten Partner  zu schaffen und langfristig rechtlich zu sichern.

So trägt RA Schönfeld durch seine Erfahrung und kompetente rechtliche Beratung dazu bei, der mittlerweile in breitem Konsens gewollten Energiewende konkrete Taten vor Ort nachfolgen zu lassen.

RA Schönfeld hält darüber hinaus als Referent regelmäßig Vorträge zu den Rechtlichen Rahmenbedingungen auf Veranstaltungen und Coachings im Zusammenhang mit der Schaffung von Bioenergiekommunen.

Neben der Ausübung der Anwaltschaft in unserer Kanzlei GEORGI RECHTSANWÄLTE NOTAR ist  RA Ulfert Schönfeld ehrenamtlich aktiv im Vorstand des Vereins  Netzwerk Regionale Energie M-V (www.regionale-energie-mv.de )

und als Gründungsvorstand des auch von unserer Kanzlei unterstützen Vereins  Bioenergiedorf-Coaching Brandenburg e.V. (www.bioenergiedorf-coaching.de).

Im Wissen um die endliche Verfügbarkeit fossiler Energieträger verfolgen beide als gemeinnützig anerkannten Vereine das Ziel, durch das ursprünglich in Mecklenburg-Vorpommern entwickelte und bundeslandweit umgesetzte „(Bio)Energiedorf-Coaching“, ländliche Kommunen durch Wissensvermittlung zu begleiten, um die bestehenden ländlichen Strukturen durch Schaffung neuer regionaler, rechtlich abgesicherter Teilhabemodelle zu stärken sowie überregionale energetische Abhängigkeiten zu reduzieren oder idealerweise gänzlich zu beenden.

Wenden Sie sich bei persönlichen oder den energierechtlichen Fragen Ihres Unternehmens oder Ihrer Kommune vertrauensvoll an die Kanzlei GEORGI RECHTSANWÄLTE | NOTAR.

RA Ulfert Schönfeld und die Kanzlei GEORGI RECHTSANWÄLTE | NOTAR steht Ihnen gerne für die Vereinbarung eines Termins zur Prüfung und Beantwortung Ihrer energierechtlichen Fragen sowie zur rechtlichen Begleitung Ihres Energiewendeprojekts zur Verfügung.