Förderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle bei Securenta AG und Göttinger Gruppe

Nach Aussage des amtierenden Insolvenzverwalters Rattunde in der Gläubigerversammlung vom 22.07.2008 waren von ca. 270.000 Anlegern der Gesellschaften der Göttinger Gruppe und Securenta AG erst ca. 30.000 Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet worden.

Die Frist zur Anmeldung der Insolvenztabelle endete, wie bereits in unserem letzten Artikel vom 23.07.2008 mitgeteilt, am 30.09.2008. Es ist davon auszugehen, dass lediglich eine geringe Anzahl von weiteren Gläubigern die Frist zur Anmeldung genutzt haben. Die Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN rät hier um dringende Überprüfung, ob Sie sämtliche Forderungen angemeldet haben. Auch wenn noch nicht fest steht, ob und in welcher Höhe eine Ausschüttung vom Insolvenzverwalter vorgenommen wird, so sollte jeder Gläubiger die Möglichkeit der Forderungsanmeldung nicht ungenutzt verstreichen lassen. Wir haben auch jetzt noch Möglichkeiten, die Forderungen anzumelden.

Wir raten sämtlichen Anlegern, die bisher ihre Zahlungen für die Beteiligungen der Göttinger Gruppe und Securenta AG nicht eingestellt haben, um Überprüfung, in welcher Höhe Forderungen durch den ehemaligen Insolvenzverwalter Peter Knöpfel geltend gemacht worden sind. Erst durch den amtierenden Insolvenzverwalter Rattunde sind weitere Zahlungseinzüge im Namen der Göttinger Gruppe und Securtena AG eingestellt worden.

Die Kanzlei GEORGI & KOLLEGEN vertritt die Auffassung, dass der Insolvenzverwalter Knöpfel vorsätzlich zum Nachteil der Anleger gehandelt hat, als er weiterhin Forderungen im Namen der insolventen Gesellschaft eingezogen hat. Im Einzelfall ist zu überprüfen, ob und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche gegen den vormaligen Insolvenzverwalter bestehen.